Waldeckischen Jägerschaft
Aktuelles
Einschießen der Büchse vor Aufgang der Bockjagd!!
Freitag, den 31.03.2023 von 17.00 bis 19.00 Uhr, auf dem Schießstand in Twiste.
Kostenlos für alle Mitglieder der Waldeckischen Jägerschaft.
In dieser Zeit gibt es auch die Möglichkeit auf dem Kurzwaffenstand seine Kurzwaffen einzuschießen.
Anmeldungen bitte bis zum 29.03.2023 unter info@waldeckische-jaegerschaft.de, telefonisch bei Sandra Bergmann 01516 5447159 oder hier über das Formular.
Motorsägenlehrgänge
Am Samstag, den 06.05. und 13.05.2023 findet jeweils ein Motorsägenlehrgang nach UVV, von 9 Uhr bis 16 Uhr, für Selbstwerber von Hochsitzstangen, statt.
Es werden theoretische und praktische Teile im sicheren Umgang mit der Motorsäge vermittelt, Schneidetechniken, Werben von Stangen und ein Dreiecksbock gebaut.
Genauer Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Verpflegung aus dem Rucksack.
Kosten 65,00 €/Teilnehmer.
Die Gebühr ist mit Anmeldung fällig und auf das Konto der Waldeckischen Jägerschaft, IBAN: DE79 5236 0059 0000 0758 84, zu überweisen.
Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Handschuhe, Helm, Motorsäge (Kettenoel, Benzin) sind mitzubringen.
Anmeldungen per Email an info@waldeckische-jaegerschaft.de, telefonisch 0172-6441524 an Anna-Maria Hausmann oder hier über das Formular.
Klettersitzlehrgang
Am Samstag, den 03.06.2023 findet, von ca. 9.00 bis 15.00 Uhr ein Klettersitzlehrgang im Forstamt Frankenberg, unter der Leitung von Nicolai Grass, statt.
Kosten pro Teilnehmer 150,00 €. Bei Anmeldung zu überweisen auf das Konto der Waldeckischen Jägerschaft.
Verpflegung aus dem Rucksack.
Genauer Treffpunkt Nähe Frankenberg, wird noch bekannt gegeben.
Wetterfeste Kleidung, feste Schuhe knöchelhoch, dünne Handschuhe.
Anmeldungen per Email an info@waldeckische-jaegerschaft.de, telefonisch bei Anna-Maria Hausmann 0172-6441524 oder hier über das Formular.
Quelle: Nicolai Grass
Zuschüsse für Naturschutzprojekte
In der Mitgliederversammlung am 3. März 2023 haben wir beschlossen, Biotopverbesserungen und Naturschutzmaßnahmen unserer Mitglieder, mit einem Zuschuss von 90% der Kosten, höchstens 500,00 € je Maßnahme, zu unterstützen.
Die Maßnahmen müssen im Landkreis Waldeck-Frankenberg durchgeführt werden.
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen:
Der Zuschuss beträgt 90 % der Gesamtkosten je förderfähige Maßnahme, höchstens aber 500,00 €. Es werden aus Mitteln der Jägerschaft insgesamt 12.000,00 € für solche Naturschutzprojekte/Biotopverbesserungen zur Verfügung stellen. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Antrages entschieden. Zuerst muss die Maßnahme bei der Jägerschaft beantragt werden (schriftlich oder per Mail), dann erfolgt kurzfristig die Mitteilung, dass die Maßnahme förderfähig ist und umgesetzt werden kann. Nach Vorlage der Rechnungen für die Naturschutzmaßnahme erfolgt die Zahlung des Zuschusses von 90 %, höchstens 500,00 € je Maßnahme.
Hier ein paar Beispiele für förderfähige Maßnahmen/Projekte:
1. Verstärkte Prädatorenbejagung zur Stützung der Offenlandarten und insbesondere des Niederwildes: Anschaffung von Fallen oder speziellen Jagdeinrichtungen zur effizienten Raubwildbejagung.
2. (Neu-) Anlage von Hecken, Remisen, Feldrainen und deren Pflege
3. (Neu) Anlage von Wildäsungsflächen, Wildäckern, Wildblumenwiesen
4. Einrichtung von Wildruhezonen und Erarbeitung einer Besucherlenkung in den Revieren zur Vermeidung von Störungen des Wildes
5. Anlage von Stein- und Totholzhaufen
6. Anlage und Unterhaltung von Kunstbauen
7. Anbringung und regelmäßige Unterhaltung/Pflege von Nisthilfen einschließlich Fledermauskästen (ggf. fördermittelfähig durch den Kreis Waldeck-Frankenberg).
8. Nisthilfen für den seltenen Schwarzstorch und Schaffung von geeigneten und ruhigen Brutzonen (i. V. m. Besucherlenkung)
9. Einrichten von Schlafquartieren für Bilche: Gartenschläfer (Tier des Jahres 2023), Siebenschläfer, Haselmaus.
10. Anlage von Feuchtbiotopen und wegen der zunehmenden Trockenheit und Dürreperioden: Anlage und Unterhaltung von Suhlen und Schöpfstellen für das übrige Wild.
Die Auflistung ist nicht abschließend, Mitglieder*innen können auch selbst Biotopverbesserungen/ Naturschutzmaßnahmen vorschlagen.